Anmietung...

Auszüge aus dem Leistungsverzeichnis zum Stadthallen Nutzungsvertrag

Mietbedingungen

Die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgt auf der Basis einer zehnstündigen Betriebszeit pro Veranstaltung.

Jede Überschreitung der Betriebszeit wird mit 75,00 Euro inkl. MwSt. pro  angefangener Betriebsstunde gesondert in Rechnung gestellt (Stundensatz     Hallenmanager / Saalmeister).

Eine Mietzeitverlängerung ist möglich. Sie wird mit 10% aller gebuchten Grundleistungen pro Stunde berechnet.

Der Mietzins ist dreißig (30) Tage vor der Veranstaltung an die Stadtverwaltung zu überweisen.
Die Zahlung des Mietzinses entfällt, wenn der Mieter sechs Wochen vor dem  Veranstaltungstag die Veranstaltung absagt. In diesem Fall ist jedoch  eine     Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro inkl. MwSt. vom Mieter zu  zahlen.

Führt der Mieter aus einem Grund den er zu vertreten hat  die Veranstaltung nicht durch, so verpflichtet er sich zur Zahlung  folgender Aufwandsentschädigungen an den Vermieter:
Bei Absage der Veranstaltung 6 Wochen vor dem Termin 180,00 Euro inkl. MwSt.
Bei Absage der Veranstaltung 4 Wochen vor dem Termin 300,00 Euro inkl. MwSt.
Bei Absage der Veranstaltung 2 Wochen vor dem Termin 500,00 Euro inkl. MwSt.
Bei Absage der Veranstaltung 1 Woche vor dem Termin volle Vertragssumme.

Der angegebene Mietzins für die Grundleistungen bezieht sich auf den ersten Veranstaltungstag. Für jeden weiteren Tag werden 75% aller gebuchten Grundleistungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Für  Auf- und Abbautage sowie Probentage werden pro Tag 30% aller gebuchten  Grundleistungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Der Mietzins wird gerechnet von der Öffnung bis zur Schließung der Räumlichkeiten für den Mieter.

Die Unterschreitung der Grundbetriebszeit von zehn Stunden führt nicht zu einer Minderung des Mietzinses.

Alle Leistungen werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Für Beschädigungen an der Mietsache / den Mietsachen während der gesamten Mietdauer, ist der  Mieter in vollem Umfang haftbar.

Die Vermieterin ist berechtigt vom Mieter / Veranstalter eine Mietkaution  bis zur Höhe des Gesamtmietpreises zu verlangen. Die Kaution ist  spätestens dreißig (30) Tage vor Veranstaltungsbeginn in bar gegen  Quittung zu entrichten und wird nach der Veranstaltung in voller Höhe  zurückgezahlt, vorausgesetzt, dass aus der Kaution keine, während des  Mietzeitraumes, entstandenen Schäden und/oder zusätzliche, erhöhte  Reinigungskosten zu begleichen sind.


Speisen und Getränke (Essen und Trinken) !

Die Bewirtung mit Speisen und Getränken in der Stadthalle Friedeburg darf ausschließlich durch den Betreiber der Gastronomie erfolgen.
Der Umfang der Bewirtung sowie die Kosten für Speisen und Getränke sind  ggf. vor oder sofort nach Erhalt des Vertrages gesondert  mit dem  Betreiber der Gastronomie zu verhandeln.

Betreiber der Gastronomie in der Stadthalle Friedeburg ist:
Thomas Benroth
Wilhelm-Wisser-Straße 22
26954 Nordenham

Telefon: 04731 / 95 16 16
Telefax: 04731 / 95 16 17
Email: thomas.benroth@t-online.de

Das Mitbringen von Speisen und Getränken in die Stadthalle Friedeburg ist verboten! Die eigene Zubereitung von Speisen in den Räumen der  Stadthalle Friedeburg ist nicht gestattet!


Versicherung durch den Mieter

Der Mieter haftet für alle durch ihn, dessen Beauftragte, Gäste oder  sonstige Dritte in Zusammenhang mit der Veranstaltung (Vorbereitung,  Durchführung und nachfolgende Abwicklung) in den Räumlichkeiten sowie  auf dem Grundstück der Stadthalle Friedeburg verursachten Personen-  und Sachschäden und befreit die Vermieterin von allen  Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung  geltend gemacht werden können.

Die  Stadt Nordenham kann zu einer von ihr festgelegten Frist die  Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Kaution) verlangen.

Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen und sonstigen, die Veranstaltung behindernden Ereignissen, können der Mieter und sonstige Dritte gegen die Stadt Nordenham keine Schadenersatzansprüche erheben.

Für  sämtliche vom Mieter und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt Nordenham keine Verantwortung. Die Stadt Nordenham haftet nur für Schäden, die auf mangelhafte Beschaffenheit der überlassenen Räume und  des Inventars zurückzuführen sind sowie für Schäden, die durch die  Bediensteten an Sachen und Personen schuldhaft verursacht werden.


Sicherheitsbestimmungen


Die bau- und feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen sind vom Mieter zu  beachten. Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung, des  Jugendschutzgesetzes etc., ist der Mieter verantwortlich.

Das  Personal der Stadthalle Friedeburg, des Sanitätsdienstes und der  Feuerwehr darf in Ausübung seiner Arbeit nicht behindert werden.

Der Mieter darf bei  allen Veranstaltungen nicht  mehr Karten ausgeben als  der Bestuhlungsplan an Plätzen ausweist. Die im Bestuhlungsplan  gesondert ausgewiesenen Plätze sind für Bedienstete der Stadthalle  Friedeburg, des Sanitätsdienstes und der Feuerwehr freizuhalten.

Bei Veranstaltungen ohne Bestuhlung ist die Besucherkapazität begrenzt auf maximal 1100 Personen im Saal und auf dem Balkon.

Bei Veranstaltungen mit einem voraussichtlich hohen Besucheraufkommen ist  der Mieter / Veranstalter verpflichtet auf Verlangen der Vermieterin  einen Sicherheitsdienst (Security) für die Zeit der Veranstaltung zu  beschäftigen, um einen sicheren Verlauf der Veranstaltung zu  gewährleisten.

Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf der Bühne sowie im gesamten Bühnenhaus ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
 

Stadthalle FRIEDEBURG - Die einzige Großbühne in der Wesermarsch

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Stadthalle Friedeburg Nordenham | Oldenburger Str.4 | 26954 Nordenham | Telefon: 04731 / 2 35 63 | Telefax: 04731 / 8 07 56 | E-Mail: stadthalle.nordenham@ewetel.net

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