Anmietung...
Auszüge aus dem Leistungsverzeichnis zum Stadthallen Nutzungsvertrag
Mietbedingungen
Die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgt auf der Basis einer zehnstündigen Betriebszeit pro Veranstaltung.
Jede Überschreitung der Betriebszeit wird mit 75,00 Euro inkl. MwSt. pro angefangener Betriebsstunde gesondert in Rechnung gestellt (Stundensatz Hallenmanager / Saalmeister).
Eine Mietzeitverlängerung ist möglich. Sie wird mit 10% aller gebuchten Grundleistungen pro Stunde berechnet.
Der Mietzins ist dreißig (30) Tage vor der Veranstaltung an die Stadtverwaltung zu überweisen.
Die Zahlung des Mietzinses entfällt, wenn der Mieter sechs Wochen vor dem Veranstaltungstag die Veranstaltung absagt. In diesem Fall ist jedoch eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro inkl. MwSt. vom Mieter zu zahlen.
Führt der Mieter aus einem Grund den er zu vertreten hat die Veranstaltung nicht durch, so verpflichtet er sich zur Zahlung folgender Aufwandsentschädigungen an den Vermieter:
Bei Absage der Veranstaltung 6 Wochen vor dem Termin 180,00 Euro inkl. MwSt.
Bei Absage der Veranstaltung 4 Wochen vor dem Termin 300,00 Euro inkl. MwSt.
Bei Absage der Veranstaltung 2 Wochen vor dem Termin 500,00 Euro inkl. MwSt.
Bei Absage der Veranstaltung 1 Woche vor dem Termin volle Vertragssumme.
Der angegebene Mietzins für die Grundleistungen bezieht sich auf den ersten Veranstaltungstag. Für jeden weiteren Tag werden 75% aller gebuchten Grundleistungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Für Auf- und Abbautage sowie Probentage werden pro Tag 30% aller gebuchten Grundleistungen inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Der Mietzins wird gerechnet von der Öffnung bis zur Schließung der Räumlichkeiten für den Mieter.
Die Unterschreitung der Grundbetriebszeit von zehn Stunden führt nicht zu einer Minderung des Mietzinses.
Alle Leistungen werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
Für Beschädigungen an der Mietsache / den Mietsachen während der gesamten Mietdauer, ist der Mieter in vollem Umfang haftbar.
Die Vermieterin ist berechtigt vom Mieter / Veranstalter eine Mietkaution bis zur Höhe des Gesamtmietpreises zu verlangen. Die Kaution ist spätestens dreißig (30) Tage vor Veranstaltungsbeginn in bar gegen Quittung zu entrichten und wird nach der Veranstaltung in voller Höhe zurückgezahlt, vorausgesetzt, dass aus der Kaution keine, während des Mietzeitraumes, entstandenen Schäden und/oder zusätzliche, erhöhte Reinigungskosten zu begleichen sind.
Speisen und Getränke (Essen und Trinken) !
Die Bewirtung mit Getränken in der Stadthalle Friedeburg darf ausschließlich durch den Betreiber der Gastronomie erfolgen.
Der Umfang der Bewirtung sowie die Kosten für die Getränke sind ggf. vor oder sofort nach Erhalt des Vertrages gesondert mit dem Betreiber der Gastronomie zu verhandeln.
Für den Ausschank von Getränken in der Stadthalle Friedeburg sind Kathrin & Roberto Hoffmann zuständig.
Die beiden haben das alleinige Schankrecht und die Schankpflicht!
Für Ihre Veranstaltung wenden Sie sich bitte an:
“Die Tanzschule”
Inh. Roberto Hoffmann
Bahnhofstraße 6
26954 Nordenham
Telefon: 04731 / 24 77 75
E-Mail: info@dietanzschule.de
Für die Versorgung mit Speisen ist der Mieter befugt, in Absprache mit dem Betriebsleiter, einen externen Caterer zu beauftragen!
Versicherung durch den Mieter
Der Mieter haftet für alle durch ihn, dessen Beauftragte, Gäste oder sonstige Dritte in Zusammenhang mit der Veranstaltung (Vorbereitung, Durchführung und nachfolgende Abwicklung) in den Räumlichkeiten sowie auf dem Grundstück der Stadthalle Friedeburg verursachten Personen- und Sachschäden und befreit die Vermieterin von allen Schadenersatzansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung geltend gemacht werden können.
Die Stadt Nordenham kann zu einer von ihr festgelegten Frist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung (Kaution) verlangen.
Bei unvorhergesehenen Betriebsstörungen und sonstigen, die Veranstaltung behindernden Ereignissen, können der Mieter und sonstige Dritte gegen die Stadt Nordenham keine Schadenersatzansprüche erheben.
Für sämtliche vom Mieter und Dritten eingebrachten Gegenstände übernimmt die Stadt Nordenham keine Verantwortung. Die Stadt Nordenham haftet nur für Schäden, die auf mangelhafte Beschaffenheit der überlassenen Räume und des Inventars zurückzuführen sind sowie für Schäden, die durch die Bediensteten an Sachen und Personen schuldhaft verursacht werden.
Sicherheitsbestimmungen
Die bau- und feuerpolizeilichen Sicherheitsbestimmungen sind vom Mieter zu beachten. Für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der Gewerbeordnung, der Versammlungsstättenverordnung, des Jugendschutzgesetzes etc., ist der Mieter verantwortlich.
Das Personal der Stadthalle Friedeburg, des Sanitätsdienstes und der Feuerwehr darf in Ausübung seiner Arbeit nicht behindert werden.
Der Mieter darf bei allen Veranstaltungen nicht mehr Karten ausgeben als der Bestuhlungsplan an Plätzen ausweist. Die im Bestuhlungsplan gesondert ausgewiesenen Plätze sind für Bedienstete der Stadthalle Friedeburg, des Sanitätsdienstes und der Feuerwehr freizuhalten.
Bei Veranstaltungen ohne Bestuhlung ist die Besucherkapazität begrenzt auf maximal 1100 Personen im Saal und auf dem Balkon.
Bei Veranstaltungen mit einem voraussichtlich hohen Besucheraufkommen ist der Mieter / Veranstalter verpflichtet auf Verlangen der Vermieterin einen Sicherheitsdienst (Security) für die Zeit der Veranstaltung zu beschäftigen, um einen sicheren Verlauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
Der Verzehr von alkoholischen Getränken auf der Bühne sowie im gesamten Bühnenhaus ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
Stadthalle FRIEDEBURG - Die einzige Großbühne in der Wesermarsch
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